Aktuelles aus der Abteilung Hören
Abteilung Hören
Die Herderschule ist eine Sprachheilschule mit Abteilung für Hören. Im August 2018 befanden sich 25 Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung in den Vorklassen und Klassen unserer Schule.
Sie haben sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne der Schule für Hörgeschädigte, weil ihr Hörvermögen durch eine periphere organische Ursache (Funktionsstörung im Mittel- oder Innenohr) eingeschränkt ist oder weil Probleme bei der Wahrnehmung und Verarbeitung von akustischen Reizen bestehen (auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung).
Was bedeutet es für Kinder und Jugendliche, wenn sie hörgeschädigt sind?
Eine Hörschädigung oder eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung hat Folgen für die Wahrnehmung und Verfügbarkeit von Sprache, für das Sprechen und die Kommunikation, aber auch für die Wahrnehmung und das Verstehen der sozialen und sächlichen Umwelt.
Hörschädigungen oder Sprachwahrnehmungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen können zu einem verzögerten Spracherwerb führen und Beeinträchtigungen auf den verschiedenen Sprachebenen zur Folge haben (z. B. Aussprache, Wortschatz, Verständnis). Besonders das sprachlogische Denken, das Abstraktionsvermögen und die Gedächtnisleistungen können betroffen sein.
Welche Aufgaben hat die Schule?
Bei bestmöglicher Förderung können auch hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler eine hohe sprachliche Kompetenz erwerben. Diese Förderung erfolgt auf der Grundlage des natürlichen Spracherwerbs unter Einbezug von optimalen Hörhilfen und bei ganzheitlicher Hörsprachförderung.
- Erziehung und Unterricht sollen hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich in die Welt der Hörenden und in die Gemeinschaft der Hörgeschädigten einzugliedern.
- Hierzu müssen besonders die Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz gefördert werden.
- Ebenso muss an der Entwicklung der Sprache und des Sprechens gearbeitet werden.
- Die Nutzung optimaler technischer (Hör-)Hilfen muss ermöglicht werden.
- Schließlich muss zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung der Hörgeschädigten beigetragen werden.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Bei den Eltern liegt die vorrangige Verantwortung für die Erziehung. Da die schulische und die elterliche Erziehung aufeinander abgestimmt sein müssen, strebt die Schule eine enge Zusammenarbeit an. Frühzeitige, kontinuierliche Gespräche über Leistungsstand, Lern- und Verhaltensweisen und über die Entwicklung des Hörens und der Sprache, Verstehen und Sprechbereitschaft des Kindes, Kommunikation in der Familie und Möglichkeiten der außerschulischen Förderung sind in der Elternarbeit wichtig. Auch eine effektive Beratung über die Schullaufbahn (z. B. Übergang in andere Schulformen oder in das Berufsleben) kann nur auf der Basis einer guten Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule stattfinden.
Hörgeschädigte an der Herderschule
Welche Hörgeschädigten haben wir an unserer Schule?
Die Bandbreite der Schwere der Hörbeeinträchtigungen ist bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern beträchtlich: In den meisten Fällen liegt nur eine leichte oder mittelgradige Hörstörung vor, jedoch haben wir auch Kinder, die ohne apparative Versorgung nicht in der Lage sind, gesprochene Sprache zu verstehen. Wir können jedoch nur solche hörgeschädigten Kinder aufnehmen, die rein lautsprachlich orientiert sind, d.h. die gelernt haben, Sprache über das Ohr wahrzunehmen und sich nicht an Gebärden orientieren.
Hörgeschädigte, welche die Lautsprache auch mit apparativen Hilfsmitteln nicht zu verstehen vermögen, nur über sehr wenig Lautsprache verfügen und auf Gebärdensprache angewiesen sind, müssen an einer Schule für Hörgeschädigte beschult werden. In unklaren Fällen beraten wir über die Aufnahme in Absprache mit der Schule für Hörgeschädigte am Sommerhoffpark in Frankfurt.
Besonders schwierig ist es, die besonderen Lernbedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung genau einzuschätzen und sie von anderen Störungsbildern wie Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADS) oder in Kombination mit Hyperaktivität (AHDS) abzugrenzen. Auch hier liegen die Probleme im Bereich des Verstehens von Sprache, in Gedächtnis- und in anderen Leistungen, aber auch häufig im sozialen Bereich.
Was können wir für die Hörgeschädigten an unserer Schule tun?
Nachteilsausgleich
Bei Prüfungen und Leistungsnachweisen haben Hörgeschädigte wie andere Menschen mit Behinderungen (nach Erlass vom 18.05.06) Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dies bedeutet, dass die Leistungsanforderungen ggf. differenziert werden müssen, beispielsweise durch das Gewähren von verlängerten Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten, durch gesonderte Aufgabenerklärungen oder durch das Bereitstellen von speziellen Arbeitsmitteln.
Fünftes Grundschuljahr
Allen hörgeschädigten Schulkindern steht laut Gesetz ein fünftes Grundschuljahr zu, das nicht auf die Gesamtschulzeit angerechnet wird.
Unterstützung bei technischen Hilfen
Je nach Ausprägung ihrer Hörschädigung sind die Schülerinnen und Schüler in der Schule unterschiedlich mit Hörgeräten ausgerüstet: Bei leichter Hörbeeinträchtigung oder bei Hörschädigung nur auf einem Ohr wird oft ganz auf eine Hörgeräteversorgung verzichtet. Bei mittel- und hochgradigem Hörverlust tragen die Kinder Hörgeräte, die im Unterricht häufig durch einen Empfänger drahtlos mit einem Sender verbunden sind, den Lehrerinnen und Lehrer tragen (FM bzw. Microport-Anlage).
So kann die Sprache der Unterrichtenden direkter und weniger durch Störgeräusche beeinträchtigt an das geschädigte Ohr gelangen.
Grundsätzlich tragen die Eltern die Verantwortung für die Anpassung und die Funktionsfähigkeit der Hörgeräte ihrer Kinder. Die Funktion der Hörgeräte der Schülerinnen und Schüler an der Herderschule wird jedoch in regelmäßigen Abständen von einer Hörgeräte-Akustikerin überprüft, die eigens dazu an die Schule kommt. Die Schule informiert die Kinder und Eltern darüber, wenn etwas mit den Höranlagen nicht in Ordnung ist. Wir unterstützen besonders die Kinder in der Grundstufe im Rahmen unserer personellen Ressourcen beim Umgang mit der FM-Anlage.
Diagnostik
Hörtests können wichtige Hinweise auf Veränderungen in der Hörfähigkeit geben oder einen Verdacht auf eine Hörstörung bei Kindern ergeben.
Für die Beurteilung der Hörfähigkeit gibt es der Herderschule medizinische Geräte, mit denen die Hörschwelle und das Sprachverständnis gemessen werden können. Seit Dezember 2006 steht eine hochwertige zweikanalige Audiometrieanlage zur Verfügung, mit deren Hilfe außer der üblichen Tonschwellenaudiometrie auch Sprachaudiometrie im Störschall und dichotische Hörtests durchgeführt werden und so Hinweise auf zentral-auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen gewonnen werden können.
Die Tonschwellenaudiometrie ist fester Bestandteil der Eingangsdiagnostik im Rahmen des Aufnahme- und Entscheidungsverfahrens. Jeder neu aufgenommene Schüler wird einmal audiometriert; bei auffälligen Ergebnissen werden weitere Maßnahmen eingeleitet (Elterngespräch, Untersuchungen durch HNO-Arzt oder Pädaudiologin). Hörgeschädigte werden einmal jährlich auf Veränderungen im Hörbereich untersucht.
Lernumgebung in kleinen Klassen
Was für sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche gilt, ist auch für Hörgeschädigte wesentlich: Die relative Ruhe in einer kleineren Lerngruppe, die Möglichkeit individueller Betreuung, die Gelegenheit zum häufigen Kommunizieren und Sprechen in der Gruppe und günstige Grundlagen für die Möglichkeit ganzheitlichen Lernens bilden wichtige Voraussetzungen für die Hörsprachförderung an unserer Schule.
Gezielte Einzelförderung
Als besondere Fördermaßnahme stellt die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stunden zur Verfügung, in denen hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler einzeln oder in Kleingruppen parallel zum Klassenunterricht Gelegenheit erhalten, den Lernstoff in einer ihren besonderen Bedürfnissen entsprechenden Form aufzuarbeiten.
Kontakte zu anderen Institutionen oder zu Einzelpersonen vermitteln
Häufig geht der Förderbedarf von hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen über das Maß der schulischen Förderung weit hinaus. Erhalten die Schülerinnen und Schüler Eingliederungshilfe, versuchen wir die entsprechenden Kontakte zu den Förderpersonen zu vermitteln. Die Schule kann auch Adressen von Logopäden und Ergotherapeuten weitergeben.
Schallschutz
Natürlich ist besonders für Hörgeschädigte eine akustische Umgebung mit günstigen Bedingungen, d.h. ohne viel Störschall und Nachhall, eine wesentliche Voraussetzung für das Verstehen, für eine optimale Sprachförderung und für das Lernen allgemein. Durch die energische Initiative von engagierten Kolleginnen und Kollegen haben wir es erreicht, dass eine Schallschutz-Baumaßnahme für unser Schulgebäude finanziert und bereits umgesetzt wurde.